KMUs und die neue Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/UE

Die neu Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/UE, welche am 5. Dezember 2012 in Kraft getreten ist, ermutigt KMUs ein Energieaudit durchzuführen.

KMUs sind derzeit nicht verpflichtet Energieaudits durchzuführen. Artikel 8 der Richtlinie geht jedoch auf folgendes ein: "Die Mitgliedstaaten entwickeln Programme, die KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits zu unterziehen und anschließend die Empfehlungen dieser Audits umzusetzen". Weiters, "Die Mitgliedstaaten können auf der Grundlage transparenter und nichtdiskriminierender Kriterien und unbeschadet des Beihilferechts der Union Förderregelungen für KMU einführen, um die Kosten eines Energieaudits und der Umsetzung sehr kostenwirksamer Empfehlungen der Energieaudits — soweit die vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden — zu decken; dies gilt auch für KMU, die freiwillige Vereinbarungen geschlossen haben".

Auf der anderen Seite sieht die Richtilinie vor, dass alle anderen Unternehmen ein Energieaudit verpflichtend durchführen müssen.

"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Unternehmen, die kein KMU sind, Gegenstand eines Energieaudits sind, das bis zum 5. Dezember 2015 und mindestens alle vier Jahre nach dem vorangegangenen Energieaudit in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten und/oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird".

Unternehmen die ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben sind von dieser Regelung nicht betroffen, sofern im Rahmen des Managementsystems ein Energieaudit durchgeführt wurde.

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